WIE FUNKTIONIERT DAS? RECHTLICHER HINTERGRUND?

 

Grundsätzlich sind Arbeitsverfahren der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) oder des elektronischen Datenaustauschs (EDI) anstelle der schriftlichen Dokumentation zugelassen, sofern die zur Aufzeichnung und Verarbeitung der elektronischen Daten verwendeten Verfahren den juristischen Anforderungen hinsichtlich der Beweiskraft und der Verfügbarkeit während der Beförderung mindestens den Verfahren mit schriftlichen Dokumenten entsprechen (Unterabsatz 5.4.0.2 ADR/RID/ADN). Werden entsprechende Arbeitsverfahren eingeführt, unterliegen sie den Regeln eines internationalen Leitfadens (Leitfaden für die Anwendung des Unterabschnitts 5.4.0.2 RID/ADR/ADN, Dokumentennummer: RID-20001-CE vom 06.01.2020) und in Deutschland ist die Bekanntmachung des Leitfadens im Verkehrsblatt Heft 4/2021 S. 103 ff. erfolgt.

Die dort beschriebene Systemarchitektur basiert auf dem Konzept von zwei unterschiedlichen Systemen zur Leistungserbringung, die als Trusted Party (vertrauenswürdige Stelle) TP1 und TP2 bezeichnet werden. Eine TP2 verwaltet die gemäß Abschnitt 5.4.1 des RID / ADR / ADN erforderlichen Daten für die Beförderungspapiere. Die TP2 kann vom Beförderer selbst oder von einem Drittanbieter für den Beförderer betrieben werden.

Die TP1 ermöglicht auf Anfrage eine Weitergabe dieser Daten von der TP2 an Behörden oder Einsatzkräfte. Sie leitet auf Anfrage auch Daten von der TP2 an andere TP1 weiter.

In Deutschland wird als qualifizierte TP1 Stelle mit TP1 Zertifizierung die GBK Trusted Partner GmbH tätig:

Königsberger Str. 29 | 55218 Ingelheim

Telefon +49(0)6132 9999 4 0

tp1@gbk-trustedpartner.de

 

Wie funktioniert das – wie kann ich mich anschließen?

 

Beteiligte Stellen sind immer eine TP1 und eine TP2. Die TP2 stellt die Daten des Beförderungspapiers in einem vorgeschriebenen Format zur Verfügung.

Details der Schnittstelle finden Sie hier.

Die TP1 ist die Schnittstelle zwischen Behörde und Notfalleinsatzkräften und dem Verantwortlichen für das Beförderungspapier nach Gefahrgutrecht.

Welche Dienstleistungen GBK als TP1 für Deutschland anbietet finden Sie hier:

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Beteiligte Stellen sind immer eine TP1 und eine TP2. Die TP2 stellt die Daten des Beförderungspapiers in einem vorgeschriebenen Format zur Verfügung.

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WIR ZEIGEN IHNEN, WIE SIE ELEKTRONISCHE BEFÖRDERUNGSDOKUMENTE GESETZESKONFORM EINSETZEN

 

Optimieren Sie Ihren Prozess

Für alle Unternehmen mit Gefahrgut-Transporten bietet diese neue Möglichkeit anstelle der aufwendigen Papierversion ein riesiges Einsparungspotential.

Unsere GBK Experten helfen Ihnen bei der Prozessoptimierung und unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihrer TP1-Lösung mit Hilfe des GBK-TP1 Portals.

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