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DIE WICHTIGSTEN FAKTEN ZUM THEMA TP1
Lohnt sich die TP1-Lösung von GBK für mein Unternehmen? Sind meine Daten sicher? Hier bekommen Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Hier gelangen Sie zu den für Kontrollbehörden und Feuerwehren relevanten Fragen.
Hier gelangen Sie zu den Fragen über unsere Software.
Q&A
Wer benötigt eine solche GBK-TP1 Lösung?
Alle, die mit dem Management und Transport von Gefahrgut zu tun haben, wie z.B. Verlader und Spediteure, sowie Unternehmen, die durch den Einsatz eines elektronischen Beförderungspapieres auch bei Gefahrgut-Transporten erhebliche Kosten und Ressourcen einsparen wollen.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um eine elektronische Dokumentation der Beförderungspapiere für Gefahrgut bei mir im Unternehmen einzuführen?
• Aufsetzung eines IT-Projekts zur Umsetzung
• Einbeziehung der Dienstleister / Subunternehmer
• Schulung aller Beteiligten
• Ausstattung der Fahrer mit Datenendgerät (Handheld)
• Kennzeichnung der Lkw‘s
• Hinweis im Fahrzeug auf Nutzung des Systems
Muss ich mich zur TP1 Nutzung irgendwo anmelden oder registrieren?
Ist eine elektronische Dokumentation bei Gefahrgut-Transporten für mich sinnvoll und worin besteht das Einsparungspotential und wie kann man dies in etwa beziffern?
Grundsätzlich ist eine Prozessoptimierung und die damit verbundenen Umstellungen auf elektronische Beförderungspapiere immer sinnvoll. Kosten für Drucker und gedruckte Dokumente reduzieren sich deutlich. Je nach Anzahl der Gefahrgut-Transporte, die ein Unternehmen hat, vergrößert sich das Einsparpotential proportional. Teilweise sind schon bei wenigen Gefahrgut-Transporten pro Tag Einsparungen möglich, wenn die persönlichen Übergaben der Beförderungspapiere aufwändig sind.
Ladedaten werden den Fahrern automatisch auf Handheld übermittelt. Geringerer Zeitaufwand. Schnellere Bearbeitung. Geringere Wartezeiten (auf Papiere). Aufträge können schneller abgeschlossen werden, da nicht auf Papierrücklauf gewartet werden muss. Keine Fehler beim Schreiben von Beförderungsdokumenten durch den Fahrer.
Eine erste Einschätzung geben unsere Experten jederzeit gerne.
Ist eine Schulung meiner Mitarbeiter auf das GBK-TP1 System notwendig?
Was ist, wenn ich noch gar keine elektronische Dokumentation habe und jetzt komplett umstellen möchte?
Überdies bieten wir mit unserem TP2 Service ein Tool an, mit dem rein physisch vorliegende Gefahrgutbeförderungspapiere manuell digital erfasst werden können, um damit ein elektronisches Beförderungspapier zu erzeugen.
Wie sicher sind meine Daten, wenn ich meine Beförderungsdokumente als PDF oder XML auf den TP1-Server hochlade?
Werden meine Daten auf dem Server archiviert und wie lange habe ich Zugriff darauf und erfüllt dies meine Pflicht als Absender oder Beförderer zur Archivierung gemäß 5.4.4 ADR/RID/ADN?
Die elektronischen Beförderungspapiere zu Sendungen, die von Nutzern unserer TP2 in der App deaktiviert wurden, bleiben in unserer TP2 mindestens 3 Monate gespeichert. Was jedoch nicht möglich ist, ist die Erzeugung eines elektronischen Beförderungspapieres einer deaktivierten Sendung mit einem bestimmten Zeitstempel. Falls dies gewünscht würde, ließe sich dies jedoch (gegen Aufwandserstattung) programmieren.
Wie setzen sich die einmaligen oder laufenden Kosten dann nach einer Umstellung auf das GBK Portal zusammen?
Wie zukunftssicher ist dieses System eigentlich und wie kann ich sicher sein, dass dieses System in Zukunft auch bei EU-länderübergreifenden Transporten gültig bleibt?
Dass der Digitalisierung gesetzlicher Frachtinformationen die Zukunft gehört, wurde auch vom Europäischen Parlament und Rat erkannt und deshalb in Form der Verordnung (EU) 2020/1056 vom 15. Juli 2020 über elektronische Frachtbeförderungsinformationen („eFTI-Verordnung) in Kraft gesetzt. Diese besagt u. a., dass Behörden gesetzlich vorgeschriebene Frachtinformation (z. B. für Gefahrgut) in elektronischer Form akzeptieren müssen.
Kann mit dem elektronischen Beförderungspapier auch grenzüberschreitend befördert werden?
Unterabschnitt 5.4.0.2 RID/ADR/ADN erlaubt die Verwendung des elektronischen Datenaustauschs zur Erfüllung der Dokumentationsvorschriften des Kapitels 5.4.
Das heißt, dass Fahrzeuge, die mit elektronischen Beförderungspapieren unterwegs sind, damit grundsätzlich auch grenzüberschreitend fahren können, sofern hierfür folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
• Das Verfahren zur Erfassung, Speicherung und Verarbeitung der Daten in elektronischer Form hinsichtlich Beweiskraft und Verfügbarkeit während der Beförderung muss in einer Art sein, die derjenigen der schriftlichen Dokumentation gleichwertig ist.
• Diese Gleichwertigkeit ist erfüllt, wenn Fahrzeuge gemäß Leitfaden fahren (d. h. die gemäß Unterabschnitt 5.4.1 ADR geforderten Gefahrgutangaben nur noch in elektronischer Form und für eine etwaige Anzeige dieser Daten ein entsprechendes digitales Anzeigegerät mitführen).
Bisher ist noch kein Exempel statuiert worden, ob bei Gefahrgutfahrzeugen, die papierlos gemäß Leitfaden fahren, im Fall einer Kontrolle im Ausland von den Behörden das Vorzeigen der Gefahrgutangaben auf einem mobilen Datenanzeigegerät akzeptiert wird. Wir gehen davon aus, dass dies gemäß 5.4.0.2 RID/ADR/ADN zulässig und rechtssicher ist.
Was ist mit Fahrzeugen, die nicht gemäß Leitfaden fahren (können)?
Hier kann man sich behelfen, indem bei solchen Fahrzeugen entweder ein Drucker an Bord ist (was eher selten der Fall sein wird) oder das Beförderungspapier wie gewohnt in Papierform mitgegeben wird. Verlader, die im grenzüberschreitenden Transport viele verschiedene Beförderer einsetzen und sicher gehen wollen, dass diese in der Lage sind, elektronisch gemäß Leitfaden fahren zu können, sollten sie grundsätzlich darüber informieren und könnten die Erfüllung entweder verpflichtend vorgeben oder sie über Anreize (z. B. Rückvergütungen, bevorzugte Abfertigung in Fast-Lanes, etc.) dazu animieren.
Die Akzeptanz von rein elektronischen Beförderungspapieren durch Behörden wird durch die am 20. August 2020 in Kraft getretene und ab dem 21. August 2024 geltende Verordnung (EU) 2020/1056 über elektronische Frachtbeförderungsinformation („eFTI-Verordnung) in Artikel 5 (1) zwar grundsätzlich legitimiert, die besagt, dass gesetzlich vorgeschriebene Frachtinformationen (wie z. B. Gefahrgutangaben), die von Unternehmen elektronisch zur Verfügung gestellt werden, von Behörden akzeptiert werden müssen. Jedoch können die hierfür gemäß Artikel 4 zu erfüllenden Voraussetzungen von Unternehmen derzeit nicht erfüllt werden.
Wir werden diese Anforderungen schnellstmöglich umsetzen, sobald die EU Kommission entsprechende Spezifikationen bereitgestellt hat. Zusätzlich werden wir uns in EU Projekten engagieren, um mit weiteren Partnern grenzübergreifend abgestimmte und interoperable Lösungen zu erarbeiten.
Wie erhalte Ich Zugriff auf TP1?
Als Unternehmen, das seine Gefahrguttransporte mit dem elektronischen Beförderungspapier durchführen möchte, erhalten Sie Ihre Zugangsinformationen bei der TP1 direkt durch uns. Je nach gewünschtem Zugang erhalten Sie auch ein Client/Serverzertifikat, das für den automatisierten Datenaustausch freigeschaltet wird. Nach der Registrierung können Sie Ihre Kontaktdaten im System selbst pflegen und Ihre Zertifikate vor Ablauf erneuern.
Der Zugriff ist jeweils entweder per Web-Applikation oder per automatisierten Datenaustausch möglich. (Näheres unter www.dgtina.org)
Sind meine Daten sicher?
Läuft das System auf europäischen / deutschen Servern?
Gibt es technische Unterstützung / Hotline?
Schnittstellendefinition
Wenn Sie Ihr System zur Teilnahme an der elektronischen Bereitstellung der ADR/RID/ADN Beförderungspapiere anpassen wollen, müssen Sie die die europaweit vereinbarte Schnittstellendefinition beachten.
Zur Vorbereitung für Ihre IT hier schon mal die Informationen über die Schnittstellendefinition:
https://www.dgtina.org/easy-to-customization
Q&A für Kontrollbehörden / Feuerwehren
Wie erstelle ich ein Zertifikat für meine Behörde / öffentliche Stelle?
Für den Behördenzugriff auf TP1 wird ein „Clientzertifikat“ benötigt, wofür es darauf spezialisierte Unternehmen gibt, z.B. www.d-trust.net der Bundesdruckerei oder www.volksverschluesselung.de, einer Initiative des Fraunhofer SIT. In der Regel wird hier ein privater Schlüssel generiert, der in Ihrer Obhut verbleiben muss und auf allen Geräten installiert werden muss, von denen aus der Zugriff auf TP1 erfolgt. Wir empfehlen, den privaten Schlüssel mit einem Passwort zu sichern. Von der Zertifizierungsstelle erhalten Sie dann das Zertifikat, das Sie idealerweise per signierter Email an das BMDV übermitteln. Alternativ können Sie uns auch mit der Umsetzung beauftragen.
Wenn Sie Unterzertifikate selbst ausstellen wollen, betreiben Sie am besten eine eigene Zertifizierungsstelle innerhalb Ihrer IT-Organisation.
Wie erhalte Ich Zugriff auf TP1?
Sie müssen sich beim BMDV über ein Formular anmelden. Das BMDV führt eine Liste von Zertifikaten, deren Besitzer Zugriffsrechte auf die Gefahrguttransporte im TP1 erhalten sollen. Die Zertifikate müssen für die Verwendung „Clientauthentifizierung“ geeignet sein. Berechtigte Stammzertifikatsbesitzer können ihrerseits Unterzertifikate ausgeben, die dann automatisch Zugriff auf TP1 erhalten, ohne dass diese Unterzertifikate an das BMDV übermittelt werden müssen.
Gibt es technische Unterstützung / Hotline?
Wie kann ich das System erreichen und eine Kennzeichenabfrage durchführen?
Bitte prüfen Sie zunächst unter https://service.tp1.de/ ob Ihr beim BMDV registriertes Benutzerzertifikat korrekt erkannt wird. Danach wechseln Sie zur Abfrageseite https://app.tp1.de/. Beim ersten Aufruf ist eine Registrierung erforderlich. Die von Ihnen eingegebenen Kontaktdaten werden bei einer Datenabfrage an den Dateneigentümer übermittelt (also an denjenigen der den Gefahrguttransport bei TP1 registriert hat). Danach können Sie testweise das deutsche Kennzeichen TES-T0815 abfragen um die korrekte Funktion sicherzustellen.
Wo und wie erhöht sie dadurch die Sicherheit in der Transportkette?
Q&A zur Software
Nach 5.4.0.2 müssen Verfügbarkeit und Beweiskraft gegeben sein. Wie kann die Echtheit eines Beförderungsdokuments bei Gericht bewiesen werden?
Suche nach „Zugnummer“: Im Dropdown-Feld "Typ" fehlt noch die Auswahlmöglichkeit "Zugnummer"?
Gibt es eine international fest vorgeschriebene Syntax für die Eingabe von Fahrzeugnummern, Containernummer, Kennzeichen, etc.? Falls nein: gibt es eine fehlertolerante Suchfunktion, die beispielsweise Sonderzeichen, Leerzeichen oder ähnliches ignoriert? Beispiel: das Kennzeichen "DI-ES 01" soll auch gefunden werden, wenn "DI ES 01", "DI-ES-01" oder andere Varianten eingegeben werden.
Bei der Suche von internationalen Kennzeichen werden nur die eingegebenen Buchstaben und Ziffern berücksichtigt.
Eine Suchfunktion ist vom TP-Standard nicht vorgesehen und auch nicht gewollt: Wird kein eindeutiges Kennzeichen gefunden, dann gibt es kein Resultat.
Falls nach einem Unfallereignis nur Teile des Kennzeichens, der Containernummer, etc. erkennbar sind, gibt es dann die Möglichkeit über Platzhalter nach einer Nummer zu suchen? Beispielsweise in der Art DI-ES*
Wie wird in diesem System mit einem Verkehrsträgerwechsel/ kombinierten Verkehren umgegangen?
TP1 gibt es nur für Straße/Schiene/Binnenschiffe. Der Beförderer muss beim Wechsel des Verkehrsträgers das vorherige Fahrzeug (z.B. LKW) deaktivieren und das neue (z.B. Bahnwagen) aktivieren. Beförderer, die GBK als TP2 nutzen, können das Verkehrsmittel in der Online-Applikation aktualisieren.
Gilt der Typ "Container" verkehrsträgerübergreifend oder nur für bestimmte Verkehrsträger?
Container ist Container. Auch verkehrsträgerübergreifend.
Unter welchen Typ sind Sattelauflieger im Huckepackverkehr einzugeben und bei einer Kontrolle oder einem Ereignis auch zu finden?
Angenommen den Fall, dass erst nach Abschluss einer Kontrolle vor Ort das Beförderungspapier über den Behördenzugang bei der TP1 angefordert werden kann z.B. aufgrund fehlender Netzabdeckung. Weiter angenommen, dass zu diesem Zeitpunkt die Beförderung bereits beendet ist oder das Transportobjekt das Bundesgebiet verlassen hat. Gibt es die Möglichkeit, das Beförderungspapier zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Vergangenheit anzufordern?
Der TP1 Standard sieht eine Historie vor, diese ist aber noch nicht umgesetzt. Mit Hilfe dieser Funktion wird man feststellen können dass es zu einer betreffenden Zeit einen aktivierten Transport gab.
Die Gefahrgutdaten können im Nachhinein aber nicht mehr abgerufen werden.