DIE WICHTIGSTEN FAKTEN ZUM THEMA TP1

 

Lohnt sich die TP1-Lösung von GBK für mein Unternehmen? Sind meine Daten sicher? Hier bekommen Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Hier gelangen Sie zu den für Kontrollbehörden und Feuerwehren relevanten Fragen.

Hier gelangen Sie zu den Fragen über unsere Software.

Q&A

Wer benötigt eine solche GBK-TP1 Lösung?

Alle, die mit dem Management und Transport von Gefahrgut zu tun haben, wie z.B. Verlader und Spediteure, sowie Unternehmen, die durch den Einsatz eines elektronischen Beförderungspapieres auch bei Gefahrgut-Transporten erhebliche Kosten und Ressourcen einsparen wollen.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um eine elektronische Dokumentation der Beförderungspapiere für Gefahrgut bei mir im Unternehmen einzuführen?

Seit 01.2.2023 gilt die Phase 2 der elektronischen Dokumentation der Beförderungspapiere für Gefahrgut –Beförderungsdokumente sind für Einsatz- und Kontrollkräfte über ein mobiles Datenendgerät im Fahrzeug einsehbar. Eine Kopie der elektronischen Beförderungspapiere wird während des Gefahrgut-Transports auf dem TP1-Server hinterlegt. Die Behördenvertreter haben Zugriff auf das elektronische Beförderungspapier über unsere App.

Muss ich mich zur TP1 Nutzung irgendwo anmelden oder registrieren?

Ja, unsere Kunden und auch die Behörden müssen sich registrieren. Wir haben bereits über den TP1-Server die Bedingungen geschaffen, dass ausschließlich die vom BMDV autorisierten Einsatz- und Kontrollkräfte im Bedarfsfall Zugriff auf das jeweilige hochgeladene Beförderungsdokument haben. Die Anmeldung und den Zugang zum GBK-TP1-Portal bekommen Sie von uns.

Ist eine elektronische Dokumentation bei Gefahrgut-Transporten für mich eigentlich sinnvoll und wieviel Einsparungspotential ist bei mir vorhanden?

Grundsätzlich ist eine Prozessoptimierung und die damit verbundenen Umstellungen auf elektronische Beförderungspapiere immer sinnvoll. Je nach Anzahl der Gefahrgut-Transporte, die Sie in Ihrem Unternehmen haben, vergrößert sich das Einsparpotential. Teilweise ist schon bei einem Gefahrgut-Transport pro Tag eine Einsparung möglich, wenn die persönlichen Übergaben der Beförderungspapiere aufwendig sind. Eine erste Einschätzung geben Ihnen unsere Experten jederzeit gerne.

Ist eine Schulung meiner Mitarbeiter auf das GBK-TP1 System notwendig?

Die Benutzung der GBK-TP1 Software ist sehr benutzerfreundlich und intuitiv. Gerne bieten wir Ihnen hierzu eine kurze Einweisung an.

Was ist, wenn ich noch gar keine elektronische Dokumentation habe und jetzt komplett umstellen möchte?

Mit dem TP2 Service bieten wir ein Tool an, in dem Sie Transporte manuell erfassen können, um dann ein elektronisches Beförderungsdokument vorzuhalten.

Wie sicher sind meine Daten, wenn ich meine Beförderungsdokumente als PDF oder XML auf den TP1-Server hochlade?

Alle Datenzugänge sind im sicheren Standard https:// mit Benutzername und Passwort geschützt und auf dem gleichen Sicherheitsstand wie beispielsweise das Online-Banking. Zusätzlich werden die Daten auf dem Server zur Sicherheit verschlüsselt abgelegt.

Werden meine Daten auf dem Server archiviert und wie lange habe ich Zugriff darauf?

Der Zugriff auf Ihr elektronisches Beförderungspapier durch Einsatz- und Kontrollkräfte im Bedarfsfall ist nur während des von Ihnen definierten Transportzeitraumes möglich. Danach werden die Daten auf Kundenwunsch standardmäßig und gesetzeskonform für 3 Monate gespeichert und dann automatisch endgültig von uns gelöscht.

Wie setzen sich die einmaligen oder laufenden Kosten dann nach einer Umstellung auf das GBK Portal zusammen?

Für die Nutzung der GBK-TP1 Software incl. Update Services zahlen Sie eine geringe Jahresgebühr, zuzüglich den Kosten für die Anzahl der hochgeladenen Dokumente, deren Verbrauch halbjährlich abgerechnet wird. Außerdem bieten wir ein Jahres-Prepaid-Paket an, in dem die Grundgebühr für die Nutzung des GBK-TP1 Portals – die EMTEL Notrufnummer – sowie die Anzahl von 5.000 Dokumenten zum Hochladen enthalten ist.

Wie zukunftssicher ist dieses System eigentlich und wie kann ich sicher sein, dass dieses System in Zukunft auch bei EU-länderübergreifenden Transporten gültig bleibt?

Diese nationale schrittweise Einführung ist Teil der europäischen und auch internationalen angestrebten Lösung zur Verwendung von Beförderungsdokumenten in elektronischer Form. Das BMDV stimmt sich hier in regelmäßigen Abständen mit den europäischen Ministerien zur weiteren Entwicklung eines europäischen Standards ab. Später wird TP1 dann im Rahmen von eFTI weitergeführt.

Wie erhalte Ich Zugriff auf TP1?

Als Unternehmen welches seine Gefahrguttransporte mit TP1 durchführen möchte erhalten Sie Ihre Zugangsinformationen direkt durch uns. Je nach gewünschtem Zugang erhalten Sie auch ein Client/Serverzertifikat, das für den automatisierten Datenaustausch freigeschaltet wird. Nach der Registrierung können Sie Ihre Kontaktdaten im System selbst pflegen und Ihre Zertifikate vor Ablauf erneuern. 

Der Zugriff ist jeweils entweder per Web-Applikation oder per automatisierten Datenaustausch möglich. (näheres unter www.dgtina.org)

Sind meine Daten sicher?

Ihre Daten sind sicher nach dem aktuellen Stand der Technik. Alle Daten werden über https Verbindungen abhörsicher übertragen. Die Kontaktdaten aller Systemteilnehmer werden für die Dauer der Registrierung beim BMDV bzw. die Dauer der Geschäftsbeziehung (Unternehmer) gespeichert.
TP1 selbst speichert nach Fahrtbeginn keine Dateninhalte der Gefahrguttransporte sondern lediglich die Referenznummern (z.B. Fahrzeugkennzeichen oder Wagonnummern) mit der jeweils letzten Status Meldung des Transports (An- oder Anmeldung). Diese Daten werden entsprechend den gesetzlichen Pflichten gespeichert und im Anschluss gelöscht.
Bei einer Datenabfrage durch berechtigten Stellen (Behörden / öffentliche Stellen) werden diese Zugriffe im System erfasst, protokolliert und gespeichert. Sodann werden die Gefahrgutdaten des Transports beim Unternehmer abgefragt und an die Behörde übermittelt und dabei auch in TP1 für die Dauer der Übermittlung gespeichert. Der Unternehmer erhält zugleich die Kontaktdaten der abfragenden Stelle. Sofern Anlass zu einem vermuteten Missbrauch besteht, können Unternehmer diese Abfragen gemeinsam mit uns analysieren und rückverfolgen.
Das TP1 System ist 24×7 automatisiert überwacht und weist unbefugte Zugriffe ohne entsprechende Zertifikate generell ab. Dank intrusion detection wird missbräuchliche Nutzung erkannt und die verwendeten Zertifikate werden automatisch gesperrt.

Läuft das System auf europäischen / deutschen Servern?

TP1 verwendet ausschließlich Server im Rechtsraum der europäischen Union.

Gibt es technische Unterstützung / Hotline?

TP1 bietet Unternehmen nach Ihrer Anmeldung technische Unterstützung via email oder Hotline. Sie finden die entsprechenden Angaben dazu auf unserer Webpage. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie immer Ihre Ihnen vom System vorgegebene Authentifizierungsinformation zur Hand haben, wenn Sie uns kontaktieren. Behörden / öffentliche Stellen wenden sich mit ihren Anfragen bitte zuerst an das BMDV.

Schnittstellendefinition

Wenn Sie Ihr System zur Teilnahme an der elektronischen Bereitstellung der ADR/RID/ADN Beförderungspapiere anpassen wollen, müssen Sie die die europaweit vereinbarte Schnittstellendefinition beachten. Zur Vorbereitung für Ihre IT hier schon mal die Informationen über die Schnittstellendefinition:
https://www.dgtina.org/easy-to-customization

Q&A für Kontrollbehörden / Feuerwehren

Wie erstelle ich ein Zertifikat für meine Behörde / öffentliche Stelle?

Für den Behördenzugriff auf TP1 wird ein „Clientzertifikat“ benötigt, hierzu gibt es eine Vielzahl von spezialisierten Unternehmen, z.B. www.d-trust.net der Bundesdruckerei oder auch volksverschluesselung.de, eine Initiative von Fraunhofer SIT. In der Regel generieren Sie dabei einen privaten Schlüssel, der in Ihrer Obhut verbleiben muss und auf allen Geräten installiert werden soll, von denen auch der Zugriff erfolgt. Wir empfehlen, den privaten Schlüssel mit einem Passwort zu sichern. Von der Zertifizierungsstelle erhalten Sie dann das Zertifikat, das Sie idealerweise per signierter Email an das BMDV übermitteln. Alternativ können Sie uns auch mit der Umsetzung beauftragen.
Wenn Sie Unterzertifikate selbst ausstellen wollen, betreiben Sie am besten eine eigene Zertifizierungsstelle innerhalb Ihrer IT-Organisation.

Wie erhalte Ich Zugriff auf TP1?

Als Behörde / öffentliche Stelle mit Zugriffsrecht auf TP1:

Sie müssen sich beim BMDV über ein Formular anmelden. Das BMDV führt eine Liste von Zertifikaten, deren Besitzer Zugriffsrechte auf die Gefahrguttransporte im TP1 erhalten sollen. Die Zertifikate müssen für die Verwendung „Clientauthentifizierung“ geeignet sein. Berechtigte Stammzertifikatsbesitzer können ihrerseits Unterzertifikate ausgeben, die dann automatisch Zugriff auf TP1 erhalten, ohne dass diese Unterzertifikate an das BMDV übermittelt werden müssen.

Gibt es technische Unterstützung / Hotline?

TP1 bietet Unternehmen nach Ihrer Anmeldung technische Unterstützung via email oder Hotline. Sie finden die entsprechenden Angaben dazu auf unserer Webpage. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie immer Ihre Ihnen vom System vorgegebene Authentifizierungsinformation zur Hand habe, wenn Sie uns kontaktieren. Behörden / öffentliche Stellen wenden sich mit ihren Anfragen bitte zuerst an das BMDV.

Wie kann ich das System erreichen und eine Kennzeichenabfrage durchführen?

Bitte prüfen Sie zunächst unter https://service.tp1.de/ ob Ihr beim BMDV registriertes Benutzerzertifikat korrekt erkannt wird. Danach wechseln Sie zur Abfrageseite https://app.tp1.de/. Beim ersten Aufruf ist eine Registrierung erforderlich. Die von Ihnen eingegebenen Kontaktdaten werden bei einer Datenabfrage an den Dateneigentümer übermittelt (also an denjenigen der den Gefahrguttransport bei TP1 registriert hat). Danach können Sie testweise das deutsche Kennzeichen TES-T0815 abfragen um die korrekte Funktion sicherzustellen.

Q&A zur Software

Beweiskraft: Nach 5.4.0.2 müssen Verfügbarkeit und Beweiskraft gegeben sein. Aktuell besteht die Möglichkeit, die Website mit dem Beförderungsdokument als PDF zu speichern. Wie kann die Echtheit eines Beförderungsdokuments bei Gericht bewiesen werden?

Sie können in einer künftigen Version auch die zu Grunde liegenden XML-Daten speichern. Diese Funktion ist leider noch nicht umgesetzt.

Zugnummer: Im Dropdown-Feld "Typ" fehlt noch die Auswahlmöglichkeit "Zugnummer".

Optionales Feld; Feld wird in Zukunft noch umgesetzt.

Eingabe und Suche von Datensätzen: Gibt es eine international fest vorgeschriebene Syntax für die Eingabe von Fahrzeugnummern, Containernummer, Kennzeichen, etc.? Falls nein: gibt es eine fehlertolerante Suchfunktion, die beispielsweise Sonderzeichen, Leerzeichen oder ähnliches ignoriert? Beispiel: das Kennzeichen "DI-ES 01" soll auch gefunden werden, wenn "DI ES 01", "DI-ES-01" oder andere Varianten eingegeben werden.

Nein, das ist vom TP-Standard nicht vorgesehen und auch nicht gewollt: Wird kein eindeutiges Kennzeichen eingegeben, dann gibt es auch kein Resultat. Anmerkung: Deutsche Kennzeichen müssen mit Bindestrich zwischen Stadt und Buchstabenteil eingegeben werden, Leerzeichen werden ignoriert. Ausländische Kennzeichen werden genau so gesucht wie sie eingegeben werden. Im Rahmen der Working group diskutieren wir gerade wie hier weiter verfahren werden soll.

Falls nach einem Ereignis nur Teile des Kennzeichens, der Containernummer, etc. erkennbar sind, gibt es dann die Möglichkeit über Platzhalter nach einer Nummer zu suchen? Beispielsweise in der Art DI-ES*

Nein, das ist vom TP-Standard nicht vorgesehen und auch nicht gewollt: Wird kein eindeutiges Kennzeichen eingegeben, dann gibt es auch kein Resultat. Technischer Hintergrund: Die TP1 Schnittstelle hat keine Suchfunktion und auch keine Möglichkeit, eine Liste von Treffern zu übermitteln.

Wie wird in diesem System mit einem Verkehrsträgerwechsel/ kombinierten Verkehren umgegangen?

Momentan gibt es TP1 nur für Straße/Schiene/Binnenschiffe. Der Beförderer muss beim Wechsel das vorherige Fahrzeug (z.B. LKW) deaktivieren und das neue (z.B. Bahnwagen) aktivieren.  Falls Sie als Beförderer die GBK TP2 benutzen, können Sie das Verkehrsmittel in unserer Online-Applikation aktualisieren.

Gilt der Typ "Container" verkehrsträgerübergreifend oder nur für bestimmte Verkehrsträger?

Container ist Container. Auch verkehrsträgerübergreifend.

Unter welchen Typ sind Sattelauflieger im Huckepackverkehr einzugeben und bei einer Kontrolle oder einem Ereignis auch zu finden?

Führend ist immer das Kennzeichen des Zugfahrzeuges. Bei der Aktivierung eines Straßentransports können auch weitere Kennzeichen angegeben werden, z.B. vom Auflieger.

Angenommen den Fall, dass erst nach Abschluss einer Kontrolle vor Ort das Beförderungspapier über den Behördenzugang bei der TP1 angefordert werden kann z.B. aufgrund fehlender Netzabdeckung. Weiter angenommen, dass zu diesem Zeitpunkt die Beförderung bereits beendet ist oder das Transportobjekt das Bundesgebiet verlassen hat. Gibt es die Möglichkeit, das Beförderungspapier zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Vergangenheit anzufordern?

Nein, das ist so nicht vorgesehen. Wir das Kennzeichen durch „Entladen“ wieder freigegeben, ist keine Historie abzurufen. Unsere Auftraggeber haben jedoch Aufbewahrungspflichten (3 Monate), die wir auch gerne übernehmen.

Der TP1 Standard sieht eine Historie vor, diese ist aber noch nicht umgesetzt. Mit Hilfe dieser Funktion wird man feststellen können dass es zu einer betreffenden Zeit einen aktivierten Transport gab.
Die Gefahrgutdaten können im Nachhinein aber nicht mehr abgerufen werden.

Für CIM-Frachtbriefe sind weitere Daten gefordert, beispielsweise Versandbahnhof, Übergabebahnhof, Empfangsbahnhof und Beginn der Beförderung. Sind diese Felder im Live-System vorgesehen?

Das TP1-System reguliert ausschließlich Gefahrguttransportpapier nach 5.4 ADR/RID/ADN. Weitere Anforderungen zum Beispiel aus CMR/CIM-Frachtbrief werden sicher im Zuge der Anpasung an die EFTI-Verordnung zu einem späteren Zeitpunkt integriert.

Welche Daten beweisen, dass das Dokument eindeutig und genau zum Zeitpunkt der Kontrolle gültig ist? Sind das die Felder "Lieferdatum", "Pickup-Datum" und "id“? Gibt es eine Art „Kontrollstempel“ oder Signatur der Kontrollbehörde, die bei einer Kontrolle auf dem Beförderungsdokument hinterlassen werden kann?

Bei einer Abfrage erhält die Behörde immer den zum jeweiligen Zeitpunkt aktuellen gültigen Stand. Wir empfehlen, das erhaltene Dokument zur Beweissicherung bei sich abzuspeichern (Ausdruck / Speichern als PDF o.ä.).

Bisher ist die Information vom Beförderer an den Triebfahrzeugführer über die geladenen gefährlichen Güter und deren Position im Zug nicht umgesetzt (1.4.2.2.7 RID). Dies bedeutet, im Moment, dass bei Nutzung des elektronischen Beförderungsdokuments weiterhin Papierdokumente (z.B. Wagenliste) mitgeführt werden müssen. Daten, die den Anforderungen aus 1.4.2.2.7 RID (Beförderer), sowie aus 1.4.3.6 b) entsprechen (betrifft Beförderer und Infrastrukturbetreiber), würden die zusätzliche Papierdokumentation überflüssig machen.

Der TP1 Standard kann die Position des Wagens im Zug darstellen (wagonTrainPosition und operationalTrainNumber), die Angabe ist aber optional.